Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP6. Wir schützen die Bürgerrechte! |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 05.06.2021 |
Eingereicht: | 09.06.2021, 20:57 |
Antragshistorie: | Version 1 |
WP6.4. Strafvollzug modernisieren.
Text
768 Strafgefangene saßen zum 31. März 2020 ihre Freiheitsstrafe in einer der
Justizvollzugsanstalten des Landes ab. Nur ein Siebtel von ihnen war im offenen
Vollzug untergebracht, obwohl der Anteil derjenigen Strafgefangenen, die nach
ihrer Entlassung rückfällig werden, hier deutlich geringer ausfällt.
Die Möglichkeit des Wohngruppenvollzugs wird im Strafvollzugsgesetz bislang nur
erwähnt. Dabei hilft diese Vollzugsform bei der Einübung sozialadäquaten
Verhaltens. In Wohngruppen untergebrachte Strafgefangene können sich mit den
Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Mitgefangenen im Alltag auseinandersetzen und
Probleme gemeinsam lösen lernen.
Derzeit erhalten Strafgefangene eine Arbeitsentlohnung in Höhe von neun Prozent
des Durchschnittslohns, das sind etwa 200 Euro monatlich. Davon können sie weder
Schulden begleichen noch den durch die Straftat verursachten Schaden
wiedergutmachen. Nur eine angemessene Entlohnung kann zur Wiedereingliederung in
die Gesellschaft beitragen, indem sie den Strafgefangenen den Wert regelmäßiger
Arbeit für ein künftiges eigenverantwortliches und straffreies Leben in Gestalt
eines greifbaren Vorteils vor Augen führt. Dieses Ziel wird durch die derzeitige
Regelung verfehlt.
Der beste Schutz vor weiteren Straftaten ist, wenn Straftäter:innen künftig
straffrei leben. Dafür ist der Strafvollzug konsequent auf die
Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft auszurichten. Dies
bedeutet, dass Strafgefangene nicht nur bewacht, sondern auch betreut, nicht
isoliert und für ihre im Gefängnis geleistete Arbeit fair entlohnt werden
müssen.
Damit Strafgefangene nach ihrer Entlassung ihre kriminelle Vergangenheit hinter
sich lassen können, werden wir:
- die im Gesetz über den Strafvollzug vorgesehene Vollzugs- und
Eingliederungsplanung personell hinreichend absichern
- die Möglichkeit schaffen, Berufsabschlüsse zu erwerben und Studiengänge
bis zum Abschluss zu belegen.
- die Strafgefangenen im Wohngruppenvollzug unterbringen und diesen
verbindlich zu regeln.
- Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden und der Ladung zum
Strafantritt freiwillig nachkommen, unmittelbar in den offenen Vollzug
verlegen.
- die Strafgefangenen für ihre Arbeit im Strafvollzug angemessen entlohnen.